| Voraussetzung: | Genehmigung
durch die Naturschutzbehörden erforderlich |
| Datum: | Erste
Kontrolle im Juni, da die Bindung an die Brut bzw. Jungvögel in der Regel stabil und die Störung unschädlich ist. Zweite Kontrolle im August, um die Zahl aus- fliegenden Jungvögel und eventuell eine Zweitbrut zu erfassen. |
| Uhrzeit: | Möglichst
spät am Tag, bei beginnender Dämmerung und bei bedecktem Himmel, z.B. Anfang Juni etwa 2100 Uhr. Damit wird vermieden, daß die nachtaktiven Eulen in grelles Sonnenlicht fliegen |

Durchführung:
Eine Person beobachtet das Flugloch und zählt ausfliegende Vögel, während die zweite Person die Kastenklappe öffnet.